Proton

Datenverarbeitungsvereinbarung

Eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung ist ein rechtsverbindlicher Vertrag, der die Rechte und Pflichten von Proton (als Auftragsverarbeiter) und deinem Unternehmen (als Datenverantwortlichen) in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten festlegt. Sie ergänzt die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Proton und gilt für Aktivitäten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die der DSGVO unterliegen.

Gemäß DSGVO, Artikel 28,(new window) Abschnitt 3, umfasst unsere Vereinbarung zur Datenvereinbarung folgende Zusicherungen:

  • Proton erklärt sich damit einverstanden, personenbezogene Daten nur auf schriftliche Anweisung deines Unternehmens zu verarbeiten.
  • Jeder, der bei Proton mit Daten in Kontakt kommt, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  • Proton setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
  • Proton wird keine Unteraufträge an einen anderen Auftragsverarbeiter vergeben, sofern nicht von deinem Unternehmen schriftlich dazu aufgefordert. In diesem Fall muss eine weitere Vereinbarung zur Datenverarbeitung mit dem Unterauftragsverarbeiter unterzeichnet werden (gemäß Artikel 28, Abschnitte 2 und 4).
  • Proton wird dein Unternehmen darin unterstützen, seine Pflichten im Rahmen der DSGVO zu erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Rechte betroffener Personen(new window).
  • Proton wird dein Unternehmen zudem darin unterstützen, die DSGVO in Bezug auf Artikel 32(new window) (Sicherheit der Verarbeitung) und Artikel 36(new window) (Konsultation mit der Aufsichtsbehörde vor einer Verarbeitung mit hohem Risiko) einzuhalten.

Du kannst frühere Versionen unserer Vereinbarung zur Datenverarbeitung im PDF-Format herunterladen.