Proton

Transparenzbericht

Von Zeit zu Zeit kann Proton rechtlich gezwungen werden, bestimmte Benutzerdaten an Schweizer Behörden weiterzugeben, wie in unserer Datenschutzerklärung beschrieben. Das kann passieren, wenn das Schweizer Recht verletzt wird. Wie in unserer Datenschutzerklärung angegeben, werden alle E-Mails, Dateien und Einladungen verschlüsselt und wir haben keine Möglichkeit, diese zu entschlüsseln.

Gemäss Artikel 271 des Schweizerischen Strafgesetzbuches darf Proton keine Daten direkt an ausländische Behörden übermitteln. Wir lehnen daher alle Anfragen ausländischer Behörden ab. Die schweizerischen Behörden können von Zeit zu Zeit ausländischen Behörden bei der Bearbeitung von Ersuchen behilflich sein, sofern diese Ersuchen im Rahmen der internationalen Rechtshilfeverfahren gültig sind und im Einklang mit dem schweizerischen Recht stehen. Auch in diesen Fällen richtet sich der Maßstab für die Rechtmäßigkeit nach dem Schweizer Recht. Im Allgemeinen unterstützen die Schweizer Behörden keine ausländischen Behörden aus Ländern, in denen es in der Vergangenheit zu Menschenrechtsverletzungen gekommen ist.

Die Gesamtstatistik der bei uns eingegangenen rechtlichen Anordnungen finden Sie unten:

2022

  • Anzahl rechtlicher Anordnungen: 6.995
  • Angefochtene Anordnungen: 1.038
  • Erfüllte Anordnungen: 5.957

2021

  • Anzahl rechtlicher Anordnungen: 6.243
  • Angefochtene Anordnungen: 1.323
  • Erfüllte Anordnungen: 4.920

2020

  • Anzahl rechtlicher Anordnungen: 3.767
  • Angefochtene Anordnungen: 750
  • Erfüllte Anordnungen: 3.017

2019

  • Anzahl rechtlicher Anordnungen: 1.594
  • Angefochtene Anordnungen: 110
  • Erfüllte Anordnungen: 1.484

2018

  • Anzahl rechtlicher Anordnungen: 340
  • Angefochtene Anordnungen: 4
  • Erfüllte Anordnungen: 336

2017

  • Anzahl rechtlicher Anordnungen: 26
  • Angefochtene Anordnungen: 3
  • Erfüllte Anordnungen: 23