Proton

Gesetz über digitale Dienste (DSA)

Zuletzt geändert: 13. Mai 2026.


Auf dieser Seite wird der spezifische Rechtsrahmen für das EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) erläutert. Obwohl Proton voll und ganz dazu verpflichtet ist, den DSA für Benutzer innerhalb der Europäischen Union einzuhalten, ist es wichtig zu beachten, dass sich unsere Infrastruktur und unsere Daten physisch und rechtlich ausschließlich in der Schweiz befinden. Als Schweizer Unternehmen unterliegt Proton weiterhin den nationalen Gesetzen der Schweiz, insbesondere im Hinblick auf die Datensouveränität. Diese Seite beschreibt unsere Kontaktstellen für EU-Behörden und Benutzer und erläutert die obligatorischen rechtlichen Verfahren, die für die Anforderung von Daten erforderlich sind. So wird die Brücke zwischen dem EU-Rechtsrahmen und dem strengen Schweizer Rechtsschutz geschlagen.

Kontaktstelle

Kontaktstelle für Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und das Gremium (Artikel 11)

Um uns im Sinne von Artikel 11 des Gesetzes über digitale Dienste zu kontaktieren, kannst du eine Nachricht an unsere Kontaktstelle senden: legal-europe@proton.ch. Du erhältst umgehend eine persönliche Empfangsbestätigung und anschließend erfolgt die Kontaktaufnahme durch unsere zuständige Abteilung.

Alternativ kannst du uns auch per Post kontaktieren unter: Proton AG, Route de la Galaise 32, 1228 Plan-les-Ouates, Schweiz. Wir werden dich dann umgehend auf dem von dir gewünschten Weg kontaktieren (E-Mail, Telefon oder Post).

Du kannst unseren Rechtsvertreter innerhalb der Europäischen Union gemäß Artikel 13 des Gesetzes über digitale Dienste kontaktieren über: Proton Europe sàrl, 94, rue de Grünewald, L-1912 Luxemburg.

Kontaktstelle für Empfänger des Dienstes (Artikel 12)

Um uns im Sinne von Artikel 12 des Gesetzes über digitale Dienste zu kontaktieren, kannst du eine Nachricht an unsere Kontaktstelle senden: legal-europe@proton.ch. Du erhältst eine persönliche (nicht automatisierte) Empfangsbestätigung und gleichzeitig oder im Anschluss eine Antwort auf deine Anfrage.

Bitte beachte, dass diese Kontaktstelle ausschließlich für Anfragen im Zusammenhang mit dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) vorgesehen ist. Andere Anfragen werden nicht beantwortet.

Melde- und Abhilfeverfahren

Um ein oder mehrere spezifische Probleme mit rechtswidrigen Informationen im Sinne von Artikel 16 des Gesetzes über digitale Dienste zu melden, sende uns deine Nachricht bitte über das folgende Formular.

Wichtiger rechtlicher Hinweis: Datenabfragen und Schweizer Recht

Während Proton den DSA für EU-Benutzer vollständig einhält, ist die Proton AG, das Unternehmen, das alle Benutzerdaten exklusiv hält und kontrolliert, ausschließlich in der Schweiz ansässig. Proton Europe fungiert streng als der benannte Vertreter gemäß dem DSA. Es hat keinen Zugriff auf Daten und ist rechtlich nicht befugt, Informationen direkt herauszugeben oder zu übermitteln. Seine Rolle beschränkt sich auf die administrative Koordination.

In Übereinstimmung mit Artikel 10(6) des Gesetzes über digitale Dienste und Schweizer Recht erfordert jede Anfrage zur Offenlegung von Daten eine formelle internationale Rechtshilfe, da die direkte Übermittlung an ausländische Behörden nach Artikel 271 des Schweizerischen Strafgesetzbuches strengstens verboten ist.

Im Falle einer Abweichung zwischen der englischen Version dieser Bedingungen und einer übersetzten Version hat die englische Version Vorrang.